Darf ich nach der Ausbildung automatisch als Hundetrainer*in gewerblich arbeiten?
Wer als Hundetrainer*in oder Hundepsycholog*in gewerblich arbeiten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis laut §11 Tierschutzgesetz (Behördliche Erlaubnis für gewerbliche Hundeausbilder).
Diesen Sachkundenachweis darf ausschließlich das am Wohnort zuständige Veterinäramt ausstellen. Wie das Amt die Sachkunde überprüft, ist Ermessenssache der jeweiligen Behörde. Die Ämter dürfen zur Feststellung der Sachkunde ein so genanntes Fachgespräch führen. Genau darauf und auf die Überprüfung der Sachkunde allgemein beim Veterinäramt, bereiten Hundepsychologie nTR und Hundetrainer*in nTR gezielt vor, nach inhaltlichen Vorgaben einer Bund/Länderarbeitsgruppe der zuständigen Länderministerien.
Man kann es zum besseren Verständnis mit dem Führerschein vergleichen. Wir sind hier so etwas wie die Fahrlehrer*innen, die auf die Führerscheinprüfung vorbereiten. Die Erlaubnisprüfung führt aber der TÜV in staatlichem Auftrag durch und stellt die Fahrerlaubnis aus.
Die Erlaubnisüberprüfung bei Hundeausbildern führt das Veterinäramt durch und stellt die Erlaubnis aus.